Ihr Partner für Barrierefreie PDF-Formulare
Wir machen aus Ihren PDF-Formularen barrierefreie PDF-Formulare.
Unsere Dienstleistungen
- PDF/UA-Konforme Formulargestaltung: Wir gestalten Ihre Formulare so, dass sie alle Anforderungen der PDF/UA-Norm erfüllen. Von der Strukturierung bis zur finalen Überprüfung, wir kümmern uns um jedes Detail.
- Barrierefreiheitsprüfung: Mithilfe des PAC-Tests (PDF Accessibility Checker) stellen wir sicher, dass Ihre Formulare den höchsten Standards der Barrierefreiheit entsprechen.
- Anpassung an WCAG-Richtlinien: Unsere Expertise erstreckt sich auch auf die Einhaltung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), um die Zugänglichkeit Ihrer digitalen Inhalte über PDF-Formulare hinaus zu gewährleisten.

Warum Formatix?
- Expertise: Unser Team verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Erstellung von barrierefreien PDF-Dokumenten.
- Qualität: Wir garantieren, dass jedes von uns erstellte Formular den PAC-Test besteht.
- Kundenspezifische Lösungen: Wir verstehen, dass jedes Unternehmen einzigartig ist. Deshalb bieten wir maßgeschneiderte Lösungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
- Engagement für Barrierefreiheit: Uns liegt die Schaffung einer inklusiven digitalen Welt am Herzen, und wir setzen uns leidenschaftlich für die Zugänglichkeit ein.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Sind Sie bereit, Ihre PDF-Formulare barrierefrei zu gestalten?
Kontaktieren Sie uns noch heute,
um zu erfahren, wie wir Ihr Unternehmen unterstützen können. Gemeinsam machen wir den digitalen Raum für alle zugänglich.
Rechtliche Anforderungen an barrierefreie PDF‑Formulare
Digitale Barrierefreiheit ist längst keine freiwillige Maßnahme mehr, sondern eine gesetzliche Verpflichtung. Unternehmen, Behörden und Organisationen müssen sicherstellen, dass PDF‑Dokumente und PDF‑Formulare für alle Menschen zugänglich sind – einschließlich Personen mit Seh‑, Hör‑ oder motorischen Einschränkungen. Mehrere europäische und deutsche Regelwerke definieren klar, was dafür erforderlich ist.
EU‑Vorgaben: EAA und BFSG
Mit dem EU Accessibility Act (EAA) und dem deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird Barrierefreiheit ab 28. Juni 2025 für viele digitale Dienstleistungen verpflichtend.
PDF‑Dokumente, die Teil eines digitalen Prozesses sind – etwa Formulare, Vertragsunterlagen oder Kundenkommunikation – müssen ab diesem Zeitpunkt barrierefrei bereitgestellt werden.
Technische Standards: EN 301 549 und WCAG
Die europäische Norm EN 301 549 legt die technischen Anforderungen an digitale Barrierefreiheit fest und verweist direkt auf die WCAG 2.1/2.2.
Für PDF‑Formulare bedeutet das u. a.:
- korrekte Überschriften- und Tag‑Struktur
- Alternativtexte für grafische Inhalte
- logische Lesereihenfolge
- zugängliche Formularfelder mit Labels und korrekter Tab‑Reihenfolge
PDF/UA als Nachweis der Barrierefreiheit
Der internationale Standard ISO 14289‑1 (PDF/UA) definiert exakt, wie ein PDF aufgebaut sein muss, damit Screenreader und Assistenztechnologien es zuverlässig verarbeiten können.
Wichtig:
PDF/UA ist kein Gesetz – aber der anerkannte technische Nachweis, dass ein PDF die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
- PDF‑Formulare müssen strukturiert, getaggt und maschinenlesbar sein.
- Die Barrierefreiheit muss prüfbar sein, z. B. über den PAC‑Test.
- Nicht barrierefreie Dokumente können zu Rechtsrisiken, Kundenausschlüssen und Imageproblemen führen.
- PDF/UA‑konforme Formulare sind daher der sicherste Weg, Barrierefreiheit rechtssicher, nachhaltig und zukunftsfähig umzusetzen.
